Der Ausbildungsvertrag ist dir von deinem/r Arbeitgeber/in vor Beginn der Ausbildung schriftlich vorzulegen.
Arbeitgeber/in ist für dich immer der Vertragspartner, mit dem du deinen Ausbildungsvertrag unterzeichnet hast – also der Betrieb bei einer dualen Ausbildung, der Bildungsträger bei einer außerbetrieblichen Ausbildung oder die Schule bei einer vollzeitschulischen Ausbildung. Der Ausbildungsvertrag muss von dir bzw. deinen gesetzlichen Vertreter/innen und von deinem/r Arbeitgeber/in unterzeichnet werden. Erst dann ist er gültig. Wichtig ist, dass du auch ein Exemplar des Vertrages erhältst.
Beim Ausbildungsvertrag musst du beachten, dass er mindestens folgende Punkte enthält:
- Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung (in Form eines beiliegenden Ausbildungsrahmenplans);
- Beginn und Dauer der Berufsausbildung;
- Ausbildungsmaßnahmen, die außerhalb der Ausbildungsstätte stattfinden;
- Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit;
- Dauer der Probezeit;
- Zahlung und Höhe der Vergütung;
- Dauer des Urlaubs;
- Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann;
- Hinweise auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Berufsausbildungsverhältnis anzuwenden sind.
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