DGB Jugend Nord

...die von der Küste!

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Der Ausbildungsvertrag

Beim Unterzeichnen deines Ausbildungsvertrages musst du auf viele wichtige Details achten, die wir hier für dich zusammengefasst haben.

Der Ausbildungsvertrag ist dir von deinem/r Arbeitgeber/in vor Beginn der Ausbildung schriftlich vorzulegen.

Arbeitgeber/in ist für dich immer der Vertragspartner, mit dem du deinen Ausbildungsvertrag unterzeichnet hast – also der Betrieb bei einer dualen Ausbildung, der Bildungsträger bei einer außerbetrieblichen Ausbildung oder die Schule bei einer vollzeitschulischen Ausbildung. Der Ausbildungsvertrag muss von dir bzw. deinen gesetzlichen Vertreter/innen und von deinem/r Arbeitgeber/in unterzeichnet werden. Erst dann ist er gültig. Wichtig ist, dass du auch ein Exemplar des Vertrages erhältst.

Beim Ausbildungsvertrag musst du beachten, dass er mindestens folgende Punkte enthält:

- Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung (in Form eines beiliegenden Ausbildungsrahmenplans);

- Beginn und Dauer der Berufsausbildung;

- Ausbildungsmaßnahmen, die außerhalb der Ausbildungsstätte stattfinden;

- Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit;

- Dauer der Probezeit;

- Zahlung und Höhe der Vergütung;

- Dauer des Urlaubs;

- Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann;

- Hinweise auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Berufsausbildungsverhältnis anzuwenden sind.