
Die JAV achtet darauf, dass die für Jugendliche und Auszubildenden relevanten Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen im Betrieb eingehalten werden.
Die Gründung einer JAV ist dann möglich, wenn es in deiner Firma mindestens fünf Azubis bzw. fünf ArbeitnehmerInnen unter 25 Jahren und einen Betriebsrat gibt.