DGB Jugend Nord

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Neue Regelung ab 2012

Kindergeld und Kinderfreibetrag

Wer Anspruch auf Kindergeld hat, musste bisher genau rechnen. Volljährige Kinder durften bisher nur 8.004 Euro im Jahr verdienen, wenn sie den Kindergeldanspruch nicht verlieren wollten. Ab dem 1. Januar 2012 gilt: Volljährige Kinder, die in Ausbildung sind, können dazuverdienen, soviel sie wollen - der Kindergeldanspruch bleibt.

Aber: Nach wie vor gilt der Anspruch auf Kindergeld und Kinderfreibetrag nur für Kinder bzw. junge Erwachsene unter 25 Jahren in einer Erstausbildung. Er entfällt, wenn sich der junge Erwachsene in einer weiteren Ausbildung befindet und in einer Nebentätigkeit mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet.

Rentenversicherung

Auszubildende und Studierende, die in einer abhängigen Beschäftigung regelmäßig mehr verdienen als 400 Euro pro Monat, müssen aus diesem Einkommen Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. Der Beitragssatz sinkt am 1. Januar 2012 von 19,9 auf 19,6 Prozent. Der Anteil des Arbeitnehmers liegt dann bei 9,8 Prozent (statt bisher 9,95 Prozent).

Sonderausgabenabzug für Ausbildungskosten Der Sonderausgabenabzug für Ausbildungskosten steigt im kommenden Jahr von 4.000 auf maximal 6.000 Euro. Diese Regelung gilt für Auszubildende und Studierende

Werbungskostenpauschale

Wer Geld in einer abhängigen Beschäftigung verdient, muss auch Steuern zahlen. Aber zum Glück gibt’s ja den Freibetrag von 8.004 Euro pro Jahr. Dazu kommt noch die Werbungskostenpauschale für abhängig Beschäftigte. Die wurde jetzt rückwirkend zum 1. Januar 2011 erhöht: Statt bisher 920 Euro werden nun pauschal 1.000 Euro Werbungskosten im Jahr vom Finanzamt angesetzt.

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 23. Dezember 2011 um 10:15 Uhr